Die Gesetzgebung stellt Terrassenüberdachungen mit den maximalen Ausmaßen 3,00 m tief und max. 10,00 m breit verfahrensfrei. Dabei muss ein Abstand zum Nachbargrundstück von mindestens 3,00 m eingehalten werden.
Beispiele:
Tiefe 3,10 x Breite 4,00 m, genehmigungspflichtig (Bauantrag): genehmigungspflichtig (Bauantrag)
Tiefe 3,10 x Breite 4,00 m, Abstand zum Nachbargrundstück 1,00 m: Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen
Tiefe 3,10 x Breite 4,00 m, ein Bebauungsplan gibt ein Baufenster vor, und die Überdachung liegt außerhalb dieser Fläche: Antrag auf isolierte Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung.